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OVG Sachsen-Anhalt: Werbeverbot für Streamer im Ausland

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat das Werbeverbot für deutsche Casino-Streamer mit Sitz im Ausland bestätigt. Die GGL darf somit gegen Streamer vorgehen, die in Deutschland unerlaubte Glücksspielwerbung verbreiten. Diese Entscheidung unterstreicht die Bemühungen, die Glücksspielgesetzgebung zu verschärfen und die Werbung für illegales Glücksspiel zu unterbinden. Ein bedeutender Schritt für die deutsche Glücksspielregulierung.

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Das Gericht stärkt den Schutz vor unerlaubter Glücksspielwerbung, indem es die Maßnahmen der GGL gegen deutsche Streamer im Ausland bekräftigt.

Der Fall: Ein deutscher Streamer im Ausland

Ein bekannter deutscher Streamer, der von seinem Wohnsitz im Ausland aus auf der Plattform „Kick“ aktiv ist, geriet ins Visier der GGL. Er bewarb in seinen Streams unerlaubte Online Glücksspiele, indem er an virtuellen Automatenspielen teilnahm und diese live übertrug. Seine Zuschauer erfuhren dabei alles über Slot Casinos und das Echtgeldspiel, was die GGL als unerlaubte Werbung einstufte. Daraufhin erließ die GGL eine Untersagungsverfügung gegen ihn.

Der Streamer versuchte, diese Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anzufechten, jedoch ohne Erfolg. Die positive Seite der Entscheidung liegt im verstärkten Schutz vor unerlaubter Glücksspielwerbung, insbesondere für Minderjährige. Kritiker hingegen sehen darin eine mögliche Überregulierung und fragen sich, wie effektiv solche Maßnahmen im grenzüberschreitenden Internet wirklich sind. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die gesamte Streaming- und Glücksspielbranche haben.

Die Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigte die Untersagungsverfügung der GGL und stützte sich dabei auf das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass Gesetze eines Staates auf Handlungen angewendet werden können, die sich auf dessen Territorium auswirken, auch wenn sie im Ausland stattfinden. Das Gericht argumentierte, dass die in deutscher Sprache erstellten Inhalte des Streamers klar auf ein deutsches Publikum abzielten und somit einen werbenden Effekt in Deutschland entfalteten.

Diese Entscheidung stärkt die Position der GGL im Kampf gegen unerlaubte Glücksspielwerbung und hebt die Bedeutung nationaler Regelungen im digitalen Raum hervor. Positiv ist, dass der Schutz von Spielern und Minderjährigen gestärkt wird. Diese Entscheidung könnte einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle in anderen Rechtsgebieten darstellen.

Auswirkungen auf die Glücksspielwerbung

Die Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt hat weitreichende Folgen für die Glücksspielwerbung im Ausland. Streamer, die auf Plattformen wie „Kick“ und „Twitch“ aktiv sind, müssen nun mit strengeren Kontrollen und Sanktionen rechnen. Es ist möglich, dass Streamer von Online Casinos auf Twitch gesperrt werden können, wenn sie gegen die Werberichtlinien verstoßen.

Die GGL trägt hier eine große Verantwortung, um sicherzustellen, dass solche Inhalte nicht an Minderjährige oder gefährdete Personen gelangen. Während Befürworter den Schutz der Spieler und die Prävention von Glücksspielsucht loben, warnen Kritiker vor einer möglichen Überregulierung und den Herausforderungen bei der Durchsetzung solcher Maßnahmen im globalen Internet.

Erst der Anfang

Die Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt betont den Schutz von Spielern und Minderjährigen. Streaming von Glücksspielinhalten birgt erhebliche Risiken, da die emotionale Beteiligung der Streamer das Glücksspiel alltäglich erscheinen lässt. Ronald Benter, Vorstand der GGL, begrüßt die Entscheidung und kündigt verstärkte Maßnahmen gegen unerlaubte Werbung an.

Die GGL plant, zukünftig noch rigoroser gegen Verstöße vorzugehen, um den Spieler- und Jugendschutz zu gewährleisten. Diese Entscheidung könnte den Weg für weitere Verschärfungen in der Glücksspielgesetzgebung ebnen, um die Gefahren, insbesondere für Minderjährige, weiter einzudämmen und einen sicheren Spielraum zu schaffen.

Der Beitrag wurde am 30.7.2024 in dem Magazin von Betrugstest.com unter den Schlagwörtern , , , , veröffentlicht.
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