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Niedersachsen: Spielhallenbetreiber gewinnen vor Gericht

Veröffentlicht am: 22.04.2023

Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht jeder mit einem neuen Gesetz oder einer neuen Vorschrift einverstanden ist. Schließlich muss ein neues Gesetz oder eine neue Vorschrift von jedem beachtet werden, auch wenn dadurch dessen Rechte schlechter gestellt werden als zuvor. Das jedoch führt des Öfteren dazu, dass sich die Benachteiligten gegen neue Gesetze wehren und eine Entscheidung vor Gericht beantragen. Das ist in letzter Zeit von mehreren Spielhallenbetreibern in Niedersachsen geschehen, die größtenteils vor Gericht Recht erhielten.

Die niederländische Flagge: Ein weißes steigendes Pferd auf dem Hintergrund der deutschen Farben.

Ein paar Spielhallen haben sich in Niedersachsen gegen die neuen Zertifizierungs-Vorschriften mit einer Klage bei Gericht gewehrt und gewonnen.(©Clker-Free-Vektor-Images/Pixabay)

Nicht jeder Beschluss ist bereits rechtskräftig

Obwohl sich die meisten Spielhallenbetreiber freuen können, weil ihrer Klage stattgegeben wurde, gibt es einige Betreiber von Spielhallen, die mit ihrer Freude noch vorsichtig sein müssen. Das liegt daran, dass einige der Beschlüsse noch nicht rechtskräftig sind. Trotzdem kann insgesamt betrachtet gesagt werden, dass die Spielhallenbetreiber in Niedersachsen gewonnen haben. Doch worum ging es in ihren Klagen? Es ging um einen bestimmten Punkt im Niedersächsischen Spielhallengesetz: Ab dem ersten April 2023 gibt es eine neue Zertifizierungspflicht. Jene Zertifizierung soll bestätigen, dass keine Personen unter 21 Jahren Zutritt zu einer Spielhalle erhalten. Zudem müssen alle Spielhallenbetreiber eine Person zur Aufsicht abstellen. Das sind die Punkte, gegen die sich die klagenden Spielhallenbetreiber scheinbar wehrten.

Wer jedoch einen Blick in das niedersächsische Spielhallengesetz wirft, stellt fest, dass für die Ausstellung des erforderlichen Zertifikats noch mehr Punkte eingehalten werden müssen:

  • Der Spielhallenbetreiber muss ein Sozialkonzept darlegen, das die Mindestanforderungen des Deutschen Glücksspielstaatsvertrages erfüllt
  • Der Spielhallenbetreiber muss die Sachkundeprüfung nach §6 erfüllen – oder eine von ihm bestellte Person
  • Das Personal mit Kundenkontakt muss entsprechend geschult sein
  • Die Spieler müssen mündlich oder schriftlich auf einen Selbstausschluss hingewiesen werden

Übergangsfrist wurde festgesetzt

Interessant ist, weshalb sich einige Spielhallenbetreiber gegen die neue Zertifizierungspflicht wehren. In diesem Grund liegt jedoch auch die Begründung des Gerichts, weshalb den meisten Klagen Recht gegeben wurde: Es gibt eine Übergangsfrist, die erst am 30. September 2023 endet. Diese Frist wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung festgesetzt. Nachdem es diese Übergangsfrist gibt, sind sich die Spielhallenbetreiber sicher, dass sie sich nicht bereits ab dem ersten April 2023 an die neuen Regeln halten müssen. Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück genauso gesehen und deshalb den Klägern Recht gegeben. Als Angeklagte wurden im Übrigen mehrere Städte beziehungsweise Gemeinden erwähnt: Landkreis Osnabrück, Landkreis Emsland, Landkreis Grafschaft Bentheim, Stadt Osnabrück und die Stadt Meppen.

Zusätzlich zur Übergangsfrist haben die Antragssteller auf eine weitere Art und Weise argumentiert: Es gibt sogenannte Alt-Erlaubnisse als auch neue Lizenzen. Die Antragssteller waren durchaus der Meinung, dass die neuen Regeln nicht für Altbestände gelten würden. Dieses Argument könnte dadurch zustande gekommen sein, dass es auch im Deutschen Glücksspielstaatsvertrag die eben erwähnten Altbestände gibt, für die es spezielle Sonderregelungen gibt. Diesem Argument folgte das Verwaltungsgericht auch zum Teil, indem es auf die Formulierung des niedersächsischen Spielhallengesetzes hingewiesen hat. In diesem Text ist deutlich von den Betreibern die Rede, deren Lizenz abgelaufen ist.

Lizenz läuft zehn Jahre

Die vergebenen Lizenzen laufen zehn Jahre. Wie lange die Lizenzen der Spielhallenbetreiber noch gültig sind, die kürzlich geklagt haben, lässt sich der Pressemitteilung nicht entnehmen. Der Text des niedersächsischen Spielhallengesetzes sagt jedoch deutlich, dass die neuen Regeln erst mit Ablauf der Lizenz gültig werden. Dem neuen Gesetz zufolge läuft eine Lizenz über zehn Jahre. Zudem gilt die Zertifizierungsverlängerungsfrist bis zum 30. September, weshalb die klagenden Spielhallenbetreiber sich nicht bereits jetzt an die neuen Zertifizierungsvorschriften zu halten haben. Obwohl das Verwaltungsgericht Osnabrück hier eine eindeutige Meinung vertritt, könnte die Entscheidung noch geändert werden. Das geschieht aber nur, wenn die beklagten Landkreise und Städte gegen die Entscheidung des Gerichts vorgehen und die nächste Instanz bemühen. Hierfür steht eine Frist von zwei Wochen zur Verfügung.

Wer sind die klagenden Spielhallenbetreiber?

Wer gegen die neuen Zertifizierungsvorschriften Klage eingereicht hat und sich nun an diese nicht halten muss, wird in der Pressemitteilung über die Gerichtsentscheidung nicht verraten. Deshalb ist den Spielern nicht bekannt, bei welchen Spielhallen sie nun auch unter 21 Jahren Zutritt erhalten. Hierbei muss aber beachtet werden, dass laut Deutschem Glücksspielstaatsvertrag nur Personen ab 18 Jahren Zutritt zu den Spielhallen haben. Minderjährige dürfen keine Spielhalle betreten und an den Glücksspielautomaten spielen. Somit handelt es sich um die Personengruppe zwischen 18 und 21 Jahren, die eine Spielhalle in Niedersachsen betreten darf oder nicht. Für die Spielhallen bedeutet dies ebenfalls einen sehr großen Unterschied, da sie aufgrund des höheren Alters definitiv Einnahmen verlieren.

Der Verlust von Einnahmen liegt auch an weiteren Vorschriften des niedersächsischen Spielhallengesetzes, die unter anderem die Werbung und die Titulierung der Unternehmen betrifft: Es dürfen bei der äußeren Bewerbung keine Worte wie Spielbank oder Casino verwendet werden. Ebenso dürfen die in der Spielhalle ausgegebenen Getränke nicht günstiger sein als in den nahe gelegenen Cafés, Restaurants und Bars. Somit soll verhindert werden, dass sich aus finanzieller Sicht die Aufenthaltsdauer in der Spielhalle erhöht und somit auch mehr Einsätze getätigt werden.

Weitere Maßnahmen zur Absicherung von Jugendlichen

Die Beschränkungen bezüglich der äußeren Werbung sollen natürlich insbesondere Minderjährige schützen. Erneut soll vermieden werden, dass diese aufgrund der Bezeichnung die Idee entwickeln, mit dem Spielen zu beginnen. Um jedoch auch Erwachsene vor einem übermäßigen Spielen zu schützen, wurde eine Sperrzeit zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens installiert. Ebenfalls gibt es eine Beschränkung bezüglich der Anzahl der Spielautomaten – diese liegt bei einem Gerät pro 12 Quadratmeter. Zugleich gilt aber, dass sich in einer Spielhalle nicht mehr als zwölf Geräte befinden dürfen. Diese Anzahl wird sogar in den Betrieben weiter reduziert, wenn dort alkoholische Getränke ausgegeben werden. Selbstverständlich müssen alle weiteren Vorschriften aus dem Deutschen Glücksspielstaatsvertrag eingehalten werden. Zu diesen zählt insbesondere, dass jede Person vor dem Betreten mit der Sperrdatei OASIS abgeglichen werden muss. Nur so wird gewährleistet, dass niemand Zutritt erhält, der sich selbst gesperrt hat.