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Niederlande: Ab Juli Verbot für ungezielte Glücksspielwerbung

Veröffentlicht am: 20.05.2023

Einschränkungen oder gar das Verbot von Glücksspielwerbung steht derzeit wieder auf dem Plan vieler Regierungen. So könnte es in Deutschland nach einer Umfrage und einer Forderung des Sucht- und Drogenbeauftragten zu Änderungen kommen. Im Vergleich hierzu steht für die Niederlande eine bestimmte Art von Werbeverbot bereits in den Startlöchern: Es soll ab Juli ein Verbot für eine ungezielte Werbung geben.

Die Hände einer männlichen Personen tragen Handschellen und liegen auf einer Tastatur.

Die Niederlande möchte junge Erwachsene bis 24 Jahren noch besser davor schützen, mit Glücksspielen zu beginnen. Deshalb soll es ab Sommer diesen Jahres ein bestimmtes Glücksspielwerbeverbot geben. (©lechenie-narkomanii/Pixabay)

Warum soll es eine bestimmte Art von Werbeverbot für Glücksspiele geben?

Die Niederlande kämpft mit dem gleichen Problem wie alle anderen Länder: Den Schutz Minderjähriger vor Glücksspielen zu gewährleisten. Trotz vieler Ideen scheint es nicht immer sicher zu sein, dass Minderjährige keine Glücksspielwerbung sehen können. Das zumindest ist die offizielle Begründung, weshalb für die Niederlande nun eine spezielle Art von Werbeverbot kreiert wurde. Diese neue Werbeeinschränkung soll nun sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche keine Werbung für Glücksspiele sehen können. Eigentlich hätte das entwickelte Werbeverbot bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten sollen, da es im letzten Jahr fertig durchgeplant war. Wie so oft jedoch konnte die Planung nicht so schnell durchgeführt werden, wie es eigentlich erwünscht war.

Nun soll es aber definitiv dem ersten Juli 2023 so weit sein, dass in der Öffentlichkeit keine Werbung für Glücksspiele mehr zu sehen sein soll. Das bedeutet, dass weder auf einem Plakat noch im Fernsehen und Radio Werbung für Glücksspiele zu sehen oder zu hören sein darf. Dieser Schritt wird zumindest zum Großteil verhindern, dass Minderjährige mit Glücksspielen in Berührung kommen. So sieht es zumindest der niederländische Rechtsschutzminister Franc Weerwind.

Glücksspielwerbung bleibt in den Niederlanden erhalten

Obwohl verhindert werden soll, dass Minderjährige Glücksspielwerbung sehen können, wird die Werbung grundsätzlich nicht verboten. Für die Glücksspielanbieter steht jedoch eine anstrengende Zeit bevor, nachdem mit der Einführung des oben erwähnten Glücksspielwerbeverbots weitere Vorschriften integriert wurden: Im Internet ist Glücksspielwerbung weiterhin erlaubt, wenn der Anbieter der Glücksspiele gewährleisten kann, dass diese Werbung nur von Personen ab dem 24. Lebensjahr gesehen wird. Zusätzlich müssen die Glücksspielanbieter künftig nachweisen, dass die bisherige Werbung zu 95 Prozent von Personen im Alter von mindestens 24 Jahren gesehen wurde. Um jedoch auch alle Bürger ab dem 24. Lebensjahr ausreichend schützen zu können, müssen diese das Recht erhalten, Werbung für sich persönlich zu verbieten.

Weshalb es so strenge Regeln für eine Glücksspielwerbung gibt, aber kein generelles Werbeverbot, wurde über Medien verraten: Würde die Werbung für Glücksspiele komplett verboten werden, könnten die Spieler nicht mehr erkennen, wann es sich um ein legales und wann um ein illegales Angebot handelt. Immerhin dürfen in den Niederlanden wie auch in Deutschland nur diejenigen Werbung betreiben, die eine Lizenz besitzen. Außerdem gilt die Vermutung, dass bei fehlender Werbung die legalen Angebote nicht wahrgenommen werden würden. Die Folge hiervon könnte dann sein, dass zu viele Spieler illegale Angebote nutzen und so der legale Glücksspielmarkt zurückgedrängt wird.

Übergangsfrist für Sponsorenverträge

Öffentliche Werbung beinhaltet nicht nur Werbung auf Plakaten oder im Fernsehen. Das bei Sportvereinen sehr beliebte Sponsoring stellt ebenfalls eine öffentliche Werbung dar und beschert den Vereinen oftmals eine nicht unerhebliche Summe, die fest im jährlichen Haushaltsplan verankert ist. Um hier nicht sofort einen finanziellen Schaden zu riskieren, gibt es für bestehende Sponsorenverträge eine Übergangsfrist, die erst Mitte 2024 abläuft. Allerdings dürfen in der Übergangsfrist keine neuen Verträge abgeschlossen werden.

Mit den neuen Regelungen zeigen sich wichtige Personen erfreut. Hierbei handelt es sich sogar um Verbände, Politiker und anderen Gruppen, die eigentlich ein komplettes Glücksspielverbot gefordert hatten. Trotzdem sind sie mit den strengen Regeln zufrieden, da auch sie der Meinung sind, dass sich so Spielsucht weitgehend verhindern lässt. Wie jedoch nicht anders vermutet, gibt es weiterhin Kritik an den neuen, sehr strengen Werbevorschriften.

Handelsverband mit der neuen Werbeeinschränkung nicht zufrieden

Der Handelsverband VNLOK kritisiert, dass die neuen Vorschriften zu streng seien und nicht beachten, dass alle legalen Glücksspielanbieter bereits eine soziale Verantwortung übernommen haben. Ferner wäre es für alle sehr schwierig, einen guten Mittelweg zu finden. Es sollen einerseits junge Erwachsene geschützt werden, indem diese keine Werbung mehr sehen dürfen. Auf der anderen Seite wäre die legale Werbung dazu da, dass sich jeder über legale Angebote informieren kann. Aufgrund dessen, dass nur legale Anbieter Werbung betreiben dürfen, würden diese auch nur über die Werbung gefunden werden.

Deshalb hat sich die Vorsitzende des Handelsverbandes, Helma Lodders, mit einer Bitte an den Minister gewandt. Sie bittet darum, dass er seine Entscheidung noch einmal überdenkt. Sie hegt wie viele andere Glücksspielverbände auch, die Befürchtung, dass eine fehlende Werbung den legalen Glücksspielmarkt zurückdrängt und illegalen Anbietern die Chance bietet, zu wachsen. Zudem zeigt sie sich skeptisch, ob die neuen Regeln in der Tat geeignet sind, die jungen Erwachsenen zu schützen.

Was wird unter ungezielter Werbung bezeichnet?

Der Begriff ungezielte Werbung lässt sich weit dehnen. So kann eine gezielte Werbung definiert werden, indem diese direkt an bestimmte Personen geschickt wird: Eine E-Mail mit den neuesten Slots oder ein neuer Bonus an bestehende Spieler lässt sich durchaus als gezielte Werbung bezeichnen. Immerhin kommt diese Werbung nur bei einer bestimmten Person an. Ferner gilt eine Werbung als ungezielt, wenn sie sich scheinbar an alle Personen richtet und sich somit alle Personen angesprochen fühlen. Das wäre zum Beispiel bei einer Plakatwand der Fall, sofern darauf nicht deutlich genug erwähnt wird, welche Personen zu diesem Produkt nicht greifen dürfen.

So sieht es zumindest der niederländische Minister und definiert aus diesem Grund heraus eine allgemeine und von jedem sichtbare Werbung als ungezielte Werbung. Deshalb haben sich zum Beispiel andere Länder für eine zeitliche Einschränkung der Werbung entschieden, um Minderjährige zu schützen. Solche Fälle können zwar nicht verhindern, dass auch jüngere Erwachsene die Werbung sehen, aber zumindest kann sie nicht mehr als nicht zielgerichtet verstanden werden.