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Maltas Gesetzeswunsch wird von Europäischer Kommission überprüft

Veröffentlicht am: 19.08.2023

Wir hatten bereits vor einigen Wochen darüber berichtet, dass Malta das bestehende Glücksspielgesetz überarbeiten möchte. Das ist an sich kein ungewöhnliches Vorgehen, da viele Länder regelmäßig ihr Glücksspielgesetz überarbeiten. Der Grund liegt in der Regel darin, den Schutz für die Spieler zu erhöhen. Doch Malta möchte einen anderen Weg einschlagen und hat die Idee entwickelt, mit einem neuen Gesetzeszusatz die auf Malta ansässigen Glücksspielunternehmen zu schützen. Alle Hintergrundinformationen hierzu verraten wir jetzt.

Die Fahne der Europäischen Union weht im Wind.

Die Europäische Kommission muss unter anderem neue Gesetze dahingehend überprüfen, ob diese mit dem geltenden EU-Recht vereinbar sind. Aus diesem Grund wird nun die gewünschte Gesetzesänderung von Malta überprüft.(©fotoblend/Pixabay)

Diese Änderung möchte die MGA einführen

Bevor wir die aktuelle Situation erläutern, möchten wir noch einmal erklären, welche Änderungen die maltesische Glücksspielbehörde plant. Ausnahmsweise geht es nicht darum, den Schutz für die Glücksspielfans zu erhöhen. Die Glücksspielbehörde hat eine Idee entwickelt, wie sie die Glücksspielunternehmen vor einem finanziellen Schaden bewahren kann. Hierbei handelt es sich um Glücksspielunternehmen, die ihren Geschäftssitz auf Malta haben. Denn diese müssen seit geraumer Zeit befürchten, dass sie von Spielern verklagt werden. Der Grund dahinter: In den letzten Jahren haben die auf Malta ansässigen Glücksspielunternehmen ihr Sortiment auch in den europäischen Ländern angeboten, für die die Konzerne keine Lizenz besaßen. Als Grund für dieses Vorgehen wurde die Begründung geliefert, dass sie es aufgrund der europäischen Dienstleistungsfreiheit tun könnten.

Das sahen jedoch weder die Regierungen der betroffenen Länder so, noch viele Spieler. In erster Linie haben sich die Spieler gewehrt, die bei den nicht lizenzierten Glücksspielanbietern Verluste erspielt hatten. Diese Verluste sollten von den Glücksspielanbietern erstattet werden, was zum Teil auch gelang. Demzufolge haben sich bereits einige Glücksspielkonzerne aus einigen Ländern zurückgezogen, während sich andere Konzerne weigern, die Verluste zu erstatten. Genau hier setzen die gewünschten Änderungen an: Malta möchte per Gesetz erreichen, dass die Glücksspielunternehmen nicht zahlen müssen. Werden die Unternehmen auf diese Weise finanziell geschützt, können sie überleben. Gleichzeitig müssen in solch einem Fall keine Mitarbeiter entlassen werden.

Die Gesetzesänderung im Detail

Um maltesische Glücksspielunternehmen vor einer Rückzahlung der Spielerverluste zu schützen, wurde das Gericht in das neue Gesetz mit aufgenommen. Demzufolge sollen in Zukunft Gerichte nicht mehr die Möglichkeit erhalten, eine Rückzahlung festzusetzen. Zumindest sollen die Gerichte keinen Schadensersatz mehr festsetzen, wenn es Aktivitäten der Glücksspielunternehmen betrifft, die von der MGA lizenziert und erlaubt wurden. Sofern sich also alle Glücksspielunternehmen strikt an das maltesische Glücksspielgesetz halten und nur die Spiele anbieten, die von diesem Gesetz erlaubt sind, sollen sie nicht mehr zu einem Schadensersatz verklagt werden können. Das soll unabhängig davon geschehen, in welchem Land das Glücksspielunternehmen aktiv war. Nach der Neuregulierung auf dem deutschen Markt hat sich das Angebot der deutschen Online Spielotheken mittlerweile stark verändert.

Auf der anderen Seite soll es aufgrund der Gesetzesänderung nicht mehr möglich sein, dass in anderen Ländern festgesetzte Gerichtsurteile auf Malta umgesetzt werden. All dies führt dazu, dass maltesische Unternehmen nicht mehr damit rechnen müssen, einen erspielten Verlust zurückzuzahlen. Das führt zur finanziellen Sicherheit, da im anderen Fall nicht abgeschätzt werden könnte, welche Summe eingeklagt wird. Immerhin wurden in letzter Zeit vermehrt Urteile gesprochen, deren zufolge die Glücksspielunternehmen hohe Summen erstatten müssen. Wenn nun die verklagten Unternehmen eine Erstattung verweigern, stünde das Gesetz auf ihrer Seite und die ausländischen Urteile könnten nicht durchgesetzt werden.

Europäische Kommission will Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen

Nachdem auf Malta der Gesetzesentwurf verabschiedet wurde, muss er jetzt von der Europäischen Kommission geprüft werden. Damit will die Kommission nun beginnen. Hierzu hat unter anderem EU-Justizkommissar Didier Reynders die maltesische Glücksspielbehörde um weitere Informationen gebeten. Die Untersuchung und die angeforderten Informationen sind besonders wichtig, da bereits starke Kritik an der neuen Gesetzesänderung laut wurde. So steht beispielsweise die Frage im Raum, ob die MGA ein eigenes Interesse hegt, solch eine Gesetzesänderung aufzusetzen. Das wäre der Fall, wenn es bestimmte Verbindungen zwischen der MGA und den Unternehmen geben würde. Solche Fragen und Bedenken kamen vorrangig von der deutschen Europaabgeordneten Sabine Verheyen. Sie gehört den Parteien CDU und der Europäischen Volkspartei an.

Verheyen hat diesbezüglich der Kommission mehrere Fragen gestellt, zu der auch die zählte, was die Kommission gegen das neue Gesetz unternehmen möchte. Im Rahmen der Bedenken kam auch die Frage auf, ob denn Maßnahmen geplant seien, falls ein Verstoß gegen das EU-Recht erkennbar oder ermittelt werden würde. Immerhin ist es vertraglich geregelt, dass die Europäische Kommission gegen einzelne Mitgliedsstaaten vorgeht, wenn Verstöße gegen das geltende EU-Recht begangen werden. Noch gibt es zu allen gestellten Fragen keine ausführlichen Antworten. Diese wird es jedoch nach einer umfassenden Untersuchung geben, die bald startet. Für die Spieler ist das Ergebnis der Untersuchung ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wie auch für die auf Malta ansässigen Glücksspielunternehmen.

Zahlreiche offene Gerichtsverfahren

Aufgrund dessen, dass in letzter Zeit viele Spieler Erfolg hatten und vom Gericht Recht bekamen und somit eine Erstattung ihrer Verluste erwarten können, gingen immer mehr Spieler vor Gericht. Einige dieser Verfahren sind noch offen, wobei die Ergebnisse aufgrund der bereits getroffenen Entscheidungen absehbar sind. Sollte die EU-Kommission jedoch hervorheben, dass das neue maltesische Gesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist, kann kein Spieler mehr darauf hoffen, eine Erstattung zu erhalten. Das würde nur noch dann zutreffen, wenn ein Glücksspielunternehmen freiwillig den Verlust erstattet. Per Gericht liese sich der Verlust nicht mehr einklagen lassen, zumindest bestünde dann keine Möglichkeit mehr, ein maltesisches Unternehmen per Gesetz dazu zu zwingen.

So gesehen wundert es kaum, dass einige Politiker die Befürchtung und Bedenken hegen, dass die Glücksspielbehörde ein persönliches beziehungsweise privates Interesse am neuen Gesetz hat. Zumindest profitiert Malta von der Anwesenheit zahlreicher Glücksspielunternehmen, da diese auf ihre Gewinne Steuern zahlen müssen. Zwar liegt der Steuersatz regelmäßig unter fünf Prozent und ist somit viel niedriger als in anderen Ländern. Trotzdem summieren sich die Steuerzahlungen, weshalb allein darin ein privater Grund zu sehen ist, weshalb Malta die „eigenen“ Unternehmen schützen möchte. Schließlich besteht die Befürchtung, dass einige Glücksspielunternehmen schließen würden oder müssten, wenn zu hohe Erstattungen zu tätigen wären.