Starke Kritik an Entkriminalisierung des illegalen Glücksspiels
Ein Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht vor, illegales Glücksspiel aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Dieser Plan ruft von vielen Seiten heftigen Widerspruch hervor. Experten und Organisationen warnen vor den möglichen Folgen für den Schwarzmarkt und die organisierte Kriminalität. Wir erklären, was es damit auf sich hat.
Geplante Änderungen im Strafgesetzbuch
Die Reformvorschläge beziehen sich auf die Paragraphen 284, 285 und 287 des Strafgesetzbuches. Diese legen aktuell fest, dass die Veranstaltung und Teilnahme an illegalen Glücksspielen strafbar sind. Konkret geht es um die folgenden Paragraphen:
- § 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
- § 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
- § 287 Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung
Es handelt sich bei den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen um einen Teil eines größeren Reformpakets. Dieses umfasst auch Themen wie Schwarzfahren, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Prostitution in Sperrbezirken und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Die genauen Inhalte und Auswirkungen des Eckpunktepapiers sind noch Gegenstand laufender Diskussionen.
Widerstand und Kritik von Experten
Gegenwind für die Pläne des Bundesjustizministeriums kommt von allen Seiten. Der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußerten Bedenken gegen die Herabstufung illegalen Glücksspiels.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, äußert sich kritisch zu den Vorschlägen von Bundesjustizminister Marco Buschmann bezüglich der Entkriminalisierung illegalen Glücksspiels. Blienert unterstützt zwar den Ansatz, die Teilnahme an illegalem Glücksspiel zu entkriminalisieren, betont jedoch, dass die Veranstaltung illegaler Spiele nicht zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden sollte.
In einem Schreiben, das der deutschen Presseagentur vorliegt, warnt er vor den Gefahren des illegalen Angebots für Spielsüchtige. Im Gegensatz zu legalen Anbietern fehlen im Schwarzmarkt wichtige Schutzmechanismen wie Einsatzlimits und Spielersperren, ebenso wie adäquate Jugendschutzmaßnahmen.
Stellungnahme der Polizei
Die Gewerkschaft der Polizei steht der geplanten Streichung der Paragraphen ebenfalls kritisch gegenüber. Sie betrachtet die Annahme, dass die Ahndung als Ordnungswidrigkeit nach dem Glücksspielstaatsvertrag ausreichend effizient sei, als realitätsfern. Erfahrungen zeigen, dass steuerrechtliche Maßnahmen meist erst nach oder parallel zu strafrechtlichen Schritten erfolgen.
Daher argumentiert die GdP, dass auf die strafrechtliche Verfolgung illegaler Glücksspielaktivitäten nicht verzichtet werden sollte – vor allem, da illegales Glücksspiel in Deutschland sowieso floriert. Darüber hinaus weist die GdP auf die enge Verbindung zwischen illegalem Glücksspiel und organisierter Kriminalität hin. Delikte wie Erpressung, Gewalt und Beschaffungskriminalität, die oft mit illegalem Glücksspiel einhergehen, stehen bereits jetzt selten im Fokus der Ermittlungsbehörden.
„Bei diesem sensiblen Thema darf der Bundesjustizminister keinen Alleingang wagen. Die Bundesregierung darf dieses Vorhaben nicht einfach durchwinken.” – Jochen Kopelke, Der Vorsitzende der GdP.
Reaktionen aus der Glücksspielbranche
Die Reaktionen aus der Glücksspielbranche auf die geplanten Gesetzesänderungen sind gemischt. Einige Branchenvertreter begrüßen die Vorschläge als einen Schritt in Richtung modernerer Gesetzgebung, während andere Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den Spielerschutz äußern. Besonders im Fokus steht die Frage, wie effektiv der Glücksspielstaatsvertrag von 2021 im Kampf gegen illegales Glücksspiel sein wird.
Buschmann argumentiert zu diesem Thema, dass der Glücksspielstaatsvertrag effektive Instrumente zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels bietet. Darunter fallen Geldbußen von bis zu 500.000 Euro für Verstöße gegen den Vertrag.
„Es ist aber kein Rechtsgut erkennbar, das die Aufrechterhaltung dieser Strafnormen rechtfertigen würde. Entsprechende Verstöße können schon heute als Ordnungswidrigkeit gemäß § 28a des Glücksspielstaatsvertrags der Länder geahndet werden, was nach Maßgabe des Ultima-Ratio-Grundsatzes ausreichend ist.” – Auszug aus dem Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums.
Auswirkungen und weitere Entwicklung
Die Diskussionen um die Entkriminalisierung illegalen Glücksspiels sind beispielhaft für die laufenden Debatten über die Regulierung und Kontrolle des Glücksspielmarktes in Deutschland, wie im Glücksspielatlas 2023 dargestellt. Die Entscheidungen, die in diesem Bereich getroffen werden, haben weitreichende Auswirkungen für die Branche, insbesondere für Legale Online Casinos.
Die weitere Entwicklung dieser Gesetzesinitiative wird von vielen Akteuren mit Interesse verfolgt. Sie wird als Indikator dafür dienen, wie Deutschland zukünftig mit dem Thema Glücksspiel umgeht, was auch die Problematik von illegalen Spielhallen unterstreicht. Die Debatte um die Entkriminalisierung des illegalen Glücksspiels wird weiterhin ein wichtiges Thema bleiben und zeigt die Notwendigkeit einer ausgewogenen und umsichtigen Gesetzgebung in diesem Bereich.