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Spielautomaten im Kanton Zürich außerhalb von Casinos

Veröffentlicht am: 28.06.2021

Im Kanton Zürich gab es vor Kurzem eine Abstimmung. Thema der Abstimmung waren Spielautomaten, und zwar ob diese auch außerhalb von Casinos aufgestellt werden dürfen. Die Umfrage wurde klar beantwortet: Mehr als die Hälfte der Bevölkerung sprach sich für das Aufstellen von Spielautomaten aus. Wie jedoch nicht anders erwartet, gibt es aus Regierungskreisen Kritik und das Aufstellen der Automaten wird an viele Bedingungen geknüpft.

Auf einem Spielautomaten befinden sich drei Walzen, die Früchte- und das Barsymbol.

Die Bürger vom Kanton Zürich haben sich für das Aufstellen von Spielautomaten ausgesprochen. Ab nächstem Jahr dürfen Geschicklichkeitsautomaten aufgestellt werden. (©OpenClipart-Vectors/Pixabay)

Kein Aufstellen typischer Spielautomaten

Es dürfen zwar ab dem nächsten Jahr Spielautomaten aufgestellt werden, aber nicht uneingeschränkt. So gilt die neue Erlaubnis nicht für die typischen Spielautomaten, an die jeder bei diesem Begriff denkt. Doch was sind typische Spielautomaten? Als solche werden diejenigen angesehen, die auf Zufall basieren und die vom Spieler nicht beeinflusst werden können. Diese Beschreibung trifft auf die meisten Spielautomaten zu, die oft in Bars oder in Spielhallen angetroffen werden.

Der Sinn der Spielautomaten liegt eigentlich genau in der zufallsbasierten Spielweise und darin, dass sie vom Spieler nicht beeinflusst werden können. Sonst würde es sich nicht um ein Glücksspiel handeln. Was meint also die Schweizer Regierung, wenn sie von anderen Spielautomaten spricht? Es geht um die Geschicklichkeitsautomaten, die zugleich auf Glück basieren. Hierbei handelt es sich um besondere Automaten, bei denen die Spieler dazulernen und so ihr eigenes Glück zum Teil steuern können. Eine kurze Definition lautet: „Das wichtigste Merkmal für ein Geschicklichkeitsspiel ist, dass ein Spieler nach einer gewissen Anzahl von Spielen immer geübter, also geschickter wird. Ein Spieler sollte in der Lage sein, nach einer Lernphase von einigen Spielen den maximal möglichen Gewinn zu erzielen.“ Diese Definition ist auf der Website des Unternehmens Skilltrade zu finden. Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, das für die Schweiz diese speziellen Spiele herstellt.

Im Artikel 3 Bst. D BGS werden ähnliche Worte verwendet. Dort wird ein Geschicklichkeitsspiel ebenfalls als ein Spiel beschrieben, bei dem bestimmte Fertigkeiten benötigt werden. Der perfekte Mix aus verschiedenen Fähigkeiten erhöht die Chance, einen Gewinn zu erzielen. Ebenfalls wird in diesem Gesetz beschrieben, dass die Spieler mehrere Möglichkeiten haben, das Spiel zu beeinflussen.

Kantone der Schweiz müssen ihre Gesetze anpassen

Natürlich gibt es einen Grund, weshalb die Befragung der Bürger durchgeführt wurde. 2019 wurde in der Schweiz ein neues Glücksspiel verabschiedet, das unter anderem verlangt, dass die Kantone ihre bisherigen Gesetze dem neuen Gesetz anpassen müssen. Hierzu wurde eine Übergangsfrist geschaffen, in der die Befragung zeitlich platziert wurde. Laut dem neuen Gesetz für die Schweiz dürfen die Kantone drei Glücksspielarten verbieten oder erlauben. Zu diesen Varianten zählen die Geschicklichkeitsautomaten, Casinos und Lotterien.

Werden Geschicklichkeitsspiele erlaubt, dürfen in Restaurants zwei dieser Automaten und in Spiellokalen zwanzig dieser Automaten stehen. Der maximale Gewinn und der Einsatz unterliegen jedoch immer dem bundesweiten Gesetz und dürfen von einem Kanton nicht geändert werden. Der Kanton Zürich nimmt in dem gesamten Zusammenhang eine Sonderstellung ein und hat im Jahr 1994 Spielautomaten grundsätzlich verboten. Nachdem dieses Verbot dem bundesweiten Glücksspielgesetz entgegensteht, fand die Befragung statt. Aufgrund deren Ausgang gleicht sich der Kanton Zürich nun anderen Bezirken an. Denn in vielen Gebieten der Schweiz sind Spielautomaten erlaubt.

Fans von Online Spielautomaten können sich in einem der seriösen Online Casinos in der Schweiz umsehen und dort von Zuhause aus spielen.

Politische Parteien mit dem Ausgang nicht zufrieden

Wie soll es auch anders sein, als dass bei einer Abstimmung immer irgendeine Partei Kritik übt. Im Falle des Kantons Zürich handelt es sich um die EVP und die Grünen. Die EVP ist ihren eigenen Worten zufolge sehr enttäuscht und betrachtet das Ergebnis als Niederlage. Diese Partei hegt die Bedenken, dass die Drohung des Regierungsrates gefruchtet hat: Bei einem Nein als Abstimmungsergebnis würde kein Geld mehr in die Prävention fließen. Die EVP kann dies nicht nachvollziehen, da sie einen gänzlich anderen Ansatz verfolgen: Sie sind der Meinung, dass eine Prävention nicht so wichtig und wirksam ist, wie das Glücksspiel komplett zu verbieten.

Die Grünen sehen das Ergebnis nicht so drastisch und reagieren mit einer Forderung: In den nächsten drei Jahren soll eine Studie angelegt werden, die alle Fakten zur Spielsucht und dessen Entstehung aufzeigt. Dank dieser Erkenntnisse könne ebenfalls eine sinnvolle Prävention erfolgen.

Die SP hingegen ist über das Ergebnis sehr erfreut und sieht keinerlei Probleme mit einer Prävention. Die Betreiber der Spielautomaten im Kanton Zürich müssen zehn Prozent vom Bruttoertrag abgeben. Mit diesen Einnahmen soll die Prävention erfolgen und zugleich sollen Kosten einer Spielsuchtbekämpfung übernommen werden. Nachdem die Betreiber der Spielautomaten auf eine Entstehung der Spielsucht hinweisen müssen und auch Adressen von Präventionsstellen präsentieren müssen, scheint die Gefahr einer Spielsucht eher gering.

Insgesamt war sich der Kantonsrat einig und befürwortet die Entscheidung der Bürger. Hätte weiterhin ein Verbot der Spielautomaten bestanden, hätten auch Online Glücksspiele verboten werden müssen. Nachdem dies niemand wollte, sind unterm Strich gesehen alle Politiker zufrieden. Das liegt auch an den bundesweit gültigen Limits und dem hohen Spielerschutz. Lediglich die EVP und die Grünen befürchten, dass auch Geschicklichkeitsautomaten zu einer Spielsucht führen können.