Startseite

Österreich behält Sonderstellung

Autor: Lars Vollmer
Veröffentlicht am: 26.12.2022

Bekanntermaßen gibt es in Österreich die Monopolstellung, die einer starken Kritik ausgesetzt ist. Immerhin haben alle Länder Europas neue Glücksspielgesetze erlassen, um auf die aktuelle Situation des Glücksspielmarktes einzugehen. Die österreichische Regierung hat zwar ebenfalls eine Reform angekündigt, diese aber nicht durchsetzen können. Der Grund liegt in Differenzen innerhalb der Regierung. Österreich hat jedoch in einer weiteren Situation eine Sonderstellung übernommen, wenn auch diese von einem Gericht erzeugt wurde.

Das österreichische Parlament in Wien.

Die Regierung in Österreich kann sich bezüglich einer Glücksspielreform nicht einigen, weshalb vorerst die bisherigen Regelungen gelten: Das Finanzministerium vergibt weiterhin die Lizenzen. (©Neugiernase/Pixabay)

Urteil: Spielerin hat keinen Anspruch auf Verlusterstattung

Die meisten Glücksspielanbieter haben die aktuellsten Urteile mit Bedenken wahrgenommen: Immer wieder haben Gerichte bestätigt, dass einem Spieler dessen Verluste zu erstatten sind. Jedes Gericht hat hierbei eine ähnliche Wortwahl verwendet: Nachdem die betroffenen Spieler bei nicht lizenzierten Online-Casinos spielten, kam offiziell betrachtet kein Vertrag zustande. Das ist auch der Grund, weshalb Spieler den Verlust zurückfordern durften. Zumindest wurde in Deutschland des Öfteren solch ein Urteil gefällt. Das letzte derartige Urteil stammt vom Landgericht Köln, das am 25.11.2022 erstellt wurde: Die Klägerin erhält eine Erstattung von 14.000 Euro.

Anders sieht es das Oberlandesgericht Graz. Hierbei handelt es sich um die zweite Instanz, nachdem die erste Instanz nicht den gewünschten Erfolg erzielte. Ein Kläger wollte seinen Verlust einfordern, den er bei einem Online-Sportwettenanbieter erspielte. Nun kam der Beschluss des Gerichts, dass diese nicht einforderbar seien. Die Begründung lautet: Das steiermärkische Wettengesetz gelte nicht für Online-Anbieter, die ihren Sitz in der EU haben. Deshalb gäbe es keinen Grund, eine Rückforderung zu stellen. Somit sieht das österreichische Gericht es anders als deren deutsche Kollegen. In Österreich ist es unerheblich, dass der Sportwettenanbieter keine Lizenz besitzt. Das lässt keinesfalls den Schluss zu, dass eine Nichtigkeit des Vertrages vorliegt. Daher lohnt sich immer ein guter Vergleich von Online-Casinos.

Keine bundeseinheitliche Regelung von Wetten in Österreich

Für das Urteil des Oberlandesgerichts Graz gibt es einen guten Grund. In Österreich gibt es keine einheitliche Regelung für Sportwetten, sondern nur für Glücksspiele. Sportwetten unterliegen immer dem jeweiligen Landesgesetz, im oben erwähnten Fall betrifft es die Steiermark. Allerdings regelt dieses Landesgesetz nur Sportwetten vor Ort. Demzufolge unterliegen Online-Sportwetten auch nicht dem jeweiligen Landesgesetz. Dem Gericht zufolge fehlt somit ein Anwendungsbereich, weshalb es keine Möglichkeit gibt, erspielte Verluste zurückzufordern.

Anders würde es somit aussehen, wenn ein Verlust mit Casinospielen erlitten wurde. Diesbezüglich besteht in Österreich ebenfalls eine Sonderregelung: Die Bundesländer sind für die Erlaubnis oder für Verbote zuständig, wenn es sich um Spielautomaten handelt. Das wird als kleines Glücksspiel bezeichnet. Handelt es sich hingegen um Casinos, muss die Bundesregierung eine Erlaubnis erteilen. Genau in diesem Bereich bestand bisher eine Monopolstellung, die stark kritisiert wurde. Bei dieser Kritik ging es nicht nur darum, dass es fehlende Konkurrenz gibt und somit Glücksspielfans zu illegalen Anbietern getrieben werden. Ein großes Problem liegt darin, dass der Staat einen Anteil am bekannten Glücksspielunternehmen Casinos Austria besitzt und somit Miteigentümer ist.

Amtierende Regierung wollte sicheres Glücksspiel

Die Ibiza-Affäre ist wohl kaum an einem Glücksspielfan vorübergegangen, ohne beachtet zu werden. Immerhin war auch der Glücksspielkonzern Novomatic beteiligt, der als lizenzierter Glücksspielanbieter in Österreich gilt. Die daraufhin folgende Umbesetzung der österreichischen Regierung sollte zu einer Änderung des Glücksspielgesetzes führen. So sollte zum Beispiel das Finanzministerium in Zukunft aus dem Glücksspiel herausgehalten werden und eine unabhängige Behörde sollte für die Lizenzverteilung zuständig sein.

Diese Idee entstammte dem ehemaligen Finanzminister Gernot Blümel und wurde von dessen Nachfolger Magnus Brunner übernommen. Allerdings scheiterte die Idee einer eigenen Glücksspielbehörde daran, dass der Koalitionspartner – die Grünen – dagegen seien. Medien zufolge ist aber nicht wirklich die Behörde schuld daran, dass es keine Glücksspielbehörde geben wird. Vielmehr liegt es an weiteren Änderungen des Glücksspielgesetzes, über die sich die Parteien nicht einigen können: Es handelt sich wie immer um die Ausgestaltung des Spielerschutzes.

Uneinigkeit über Verlusthöhe und Einsätze

Viele Länder definierten in letzter Zeit über ein aktualisiertes Glücksspielgesetz ein Einsatzlimit, eine Höchstgrenze für Verluste und – eher selten – eine maximale Gewinngrenze. Diese drei Punkte standen in Österreich auf dem Plan und sind im Grunde genommen schuld daran, dass es in Österreich in absehbarer Zeit kein neues Glücksspielgesetz geben wird. So konnte sich die Regierung nicht bezüglich des maximalen Einsatzes an Glücksspielautomaten einigen. Die Grünen haben einen Einsatz von 20 Cent gefordert, während die ÖVP höhere Einsätze zulassen wollte. Der aktuelle Einsatz von 10 Euro pro Sekunde müsse jedoch verringert werden – darin ist sich die Regierung schon mal einig.

Nachdem jedoch keine Einigung über die Höhe des neuen Einsatzlimits erzielt werden konnte, bleibt vorerst alles beim Alten. Die Regierung hatte sich sogar darauf geeinigt, eine Ausschreibung zu den aktuellen Bedingungen zuzulassen. Somit muss die ÖVP nicht mehr befürchten, dass viele Spieler zu illegalen Anbietern gehen, wenn ihnen das gesetzliche Limit als zu niedrig erscheint. Allerdings scheinen die Verhandlungen bezüglich eines höheren Spielerschutzes weiterzugehen.

Behörde könnte in Österreich sofort starten

Angesichts dessen, dass österreichische Spieler im Moment pro Stunde 36.000 Euro verlieren können, ist es klar, dass es ein neues Gesetz geben muss. Kritiker sind hier erneut der Meinung, dass der Staat aufgrund seines Miteigentums an den zu hoch angesetzten Limits verdient und aus diesem Grund mit dem Vorschlag der Grünen nicht einverstanden ist. Ob dem so ist, lässt sich nicht klären. Interessant ist jedoch, dass der ehemalige Finanzminister Blümel die geplante Glücksspielbehörde bereits startklar machte, diese aber trotzdem aufgrund der Uneinigkeit nicht starten kann.

Ob sich diese Uneinigkeit in Kürze klären lässt oder ob es weitere Jahre dauert, bis auch Österreich eine Reform des Glücksspiels umgesetzt hat, kann nicht abgeschätzt werden. Somit bleibt es vorerst so, wie es derzeit der Fall ist: Für Automaten sind die Bundesländer zuständig, weshalb es hier erhebliche Unterschiede gibt. Gleiches trifft auf die Sportwetten zu, für die ebenfalls jedes Bundesland für sich zuständig ist. Casinos und VLT´s werden nach wie vor von der Bundesregierung genehmigt.