Italien: Neue Automaten Sperrzeiten stark kritisiert
Während in vielen Ländern das Glücksspiel immer noch verboten ist oder gerade erst legalisiert wird, treffen andere Länder immer wieder neue Regeln. Diese beziehen sich auf die bereits legalisierten Glücksspiele und sollen den Spielerschutz erhöhen. Aus diesem Grund gibt es in Italien seit 2020 neue Sperrzeiten, auf Automatenspiele zutreffend. Eine Klage bei Gericht bestätigte die Sperrzeiten.
Welche Sperrzeiten gibt es in Italien aktuell?
Im Grunde genommen bezieht sich die kritisierte Sperrzeit nicht auf ganz Italien, sondern auf die Region Venetien. Für dieses Gebiet wurden bereits im Mai 2020 neue Sperrzeiten festgesetzt, die vor allem Jugendliche und Kinder schützen soll:
- Spielautomaten dürfen zwischen 13 und 15 Uhr nicht zugänglich sein. In dieser Zeit würden die meisten Schulen schließen, weshalb kein Schüler Zugang zu den Spielautomaten haben soll.
- Zusätzlich wurde die Zeit zwischen 18 und 20 Uhr als Sperrzeit festgesetzt. Das soll die Zeit sein, in der generell viel Betrieb wäre. Der Grund: Die alltägliche Siesta wird zu dieser Zeit beendet.
- Die bisherig gültige Sperrzeit von Mitternacht bis sieben Uhr morgens wurde auf 10 Uhr morgens ausgeweitet. Ein möglicher Grund könnte auch hier sein, dass ältere Schüler und Jugendliche ab sieben Uhr unterwegs sind. Um zehn Uhr hingegen sitzen alle in der Schule oder in der Arbeitsstelle.
Die neuen Sperrzeiten wurden in das Regionalgesetz Nr. 38 aufgenommen und sind für alle Spielautomaten gültig. Zu diesen zählen nicht nur die typischen Spielautomaten, sondern auch VTLs und die kleinen Automaten. Letztere würden nur kleine Gewinne auszahlen. Obwohl in der Region Venetien 60 Glücksspielbetreiber betroffen sind, hat sich nur einer von ihnen an das örtliche Gericht gewandt – ohne Erfolg. Wer keine Lust hat sich an Sperrzeiten orientieren, kann hier Spielautomaten online spielen und alle Infos über Echtgeld Slots erhalten.
Gericht bestätigt neue Sperrzeiten
Die Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die neuen Sperrzeiten keinesfalls einen zu großen Schaden verursachen würden. Stattdessen wäre es ein sinnvoller Kompromiss, mit dem eine Spielsucht verhindert werden könne. Weiter wurde mit den sozialen Folgen argumentiert, die von Spielsüchtigen ausgehen würden und die gesamte Bevölkerung betreffen würden. Dem Vorwurf des Klägers, dass sich aufgrund der reduzierten Spielzeit auch dessen Einnahmen verringern würde, konnte das Gericht scheinbar nur kurz folgen. Zumindest wäre der Schaden der Glücksspielanbieter nicht höher zu werten als das allgemeine Risiko von Spielsucht.
Der Vorwurf des Klägers ist jedoch nachzuvollziehen. Immerhin hat sich die bisherige Sperrzeit um sieben Stunden pro Tag erhöht. Zuvor hatten Spieler lediglich zwischen Mitternacht und sieben Uhr morgens keinen Zugang zu den Automaten. Somit war tagsüber ein durchgehendes Spielen möglich. Dieses Angebot wurde natürlich auch von Touristen gerne genutzt. Nun stehen die Automaten nur noch an zehn Stunden pro Tag zur Verfügung, um das eigene Glück herauszufordern.
Um den gleichen Umsatz wie vor der neuen Regelung zu erhalten, müsste sich das Spielen auf die neuen Zeiten konzentrieren. Scheinbar ist dies nicht der Fall, sonst wäre niemals die Idee einer Klage entstanden.
Mindestabstand ebenfalls als neue Regel eingeführt
Die Änderung des Regionalgesetzes, das den Titel „Regeln zur Prävention und Behandlung von pathologischem Glücksspiel“ trägt, hat eine weitere neue Vorschrift mit sich gebracht: Ein Mindestabstand zwischen den einzelnen Glücksspielanbietern. Dieser Abstand muss 400 Meter betragen und soll auch zu anderen Unternehmen und Betrieben eingehalten werden. Zu diesen zählen vor allem Schulen, Kindergärten und weitere Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Der Sinn dahinter ist klar: Damit sollen die Kinder vor dem Einfluss der Spielstätten geschützt werden.
Im Vergleich zu Deutschland gibt es weitere Einrichtungen, zu denen der geforderte Abstand eingehalten werden soll:
- Krankenhäuser
- Kulturstätten
- Sporteinrichtungen
- Alten- und Pflegeheime
- Banken und Geldautomaten
- Pfandleihhäuser und
- Bahnhöfe
Einige dieser Einrichtungen haben mit Kindern und Jugendlich kaum etwas bis zu gar nichts zu tun. Zugleich stellt sich die Frage, wo die Spielstätten betrieben werden können, wenn es so viele Einschränkungen gibt.
Gibt es weitere Regionen in Italien mit ähnlichen Regeln?
In Italien sieht das Gesetz vor, dass jede Region ihre eigenen Gesetze und Vorschriften erlassen darf. Diese betreffen das landbasierte Glücksspiel, da das Online Glücksspiel der Regierung untersteht. So stellt Venetien nicht die einzige Region dar, die neue Regeln eingeführt hat. Auch Piemont hat ähnliche Vorschriften erlassen:
- Der bisherige Mindestabstand wird auf 400 Meter verringert. Leben in einem Ort weniger als 5000 Personen, muss der Abstand sogar nur 300 Meter betragen.
- Spielhallen und Wettbüros sind von zwei Uhr morgens bis 10 Uhr vormittags geschlossen.
- Spielautomaten, die in anderen Einrichtungen stehen, dürfen zwischen Mitternacht und 8 Uhr morgens nicht im Betrieb sein. Ferner dürfen sie zwischen 13 und 15 Uhr nicht laufen.
Diese neuen Regeln sollen wie in Venetien die Spielsucht reduzieren und vor allem Jugendliche und Kinder schützen. Bezüglich der Mindestabstände werden ähnliche Einrichtungen wie in Venetien erwähnt. Für manche Geschäfte ist die neue Regel sogar eine Chance, zum ersten Mal seit langer Zeit Spielautomaten aufzustellen. Somit scheint in dieser Region nicht das Problem zu bestehen, dass die Glücksspielbetreiber weniger Einnahmen hinnehmen müssen.