Glücksspielwerbung online und offline: Das ist erlaubt und verboten
Der Glücksspielstaatsvertrag von 2021 hat das Online Glücksspiel hierzulande legalisiert. Damit entfiel auch das generelle Werbeverbot für diese Angebote. Der Vertrag enthält jedoch eine Vielzahl von Reglungen, an die Glücksspielanbieter und ihre Partner gebunden sind. Dazu gehört auch ein detailliertes Regelwerk zur Glücksspielwerbung mit diversen Einschränkungen. Welche das sind und wie Werbung gemäß dem neuen GlüStV gestaltet werden darf, wird im Folgenden erläutert.
Allgemeine Regelungen zur Werbung für Glücksspiele
Es gibt diverse Werbebeschränkungen, die unabhängig von der Werbeplattform gelten. Nur Glücksspielanbieter mit einer gültigen deutschen Lizenz dürfen Werbung schalten. Illegalen Anbietern ist dies ausdrücklich verboten. Die Werbung muss im Einklang mit den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags stehen.
Ein zentrales Ziel ist es, keinen übermäßigen Anreiz zum Glücksspiel zu schaffen. Werbung soll informativ sein und keine unentschlossenen Personen zum Glücksspiel ermutigen. Kinder und Jugendliche werden besonders geschützt, daher darf sich die Werbung nicht an Minderjährige oder gefährdete Personen richten. Zwischen 6 Uhr und 21 Uhr besteht ein absolutes Werbeverbot.
Glücksspielwerbung bei Social Media, im Fernsehen und Radio: Wichtige Punkte
Neben den allgemeinen Werbebeschränkungen gibt es spezifische Vorschriften für den Inhalt der Werbung, die plattformübergreifend gelten. Werbung ist unzulässig, wenn sie:
- Falsche, widersprüchliche oder irreführende Informationen enthält
- Verlockend hohe Gewinne verspricht
- Einen Eindruck von Zeitdruck vermittelt
- Dazu ermutigt, Verluste auszugleichen oder Gewinne erneut zu investieren
- Den Eindruck erweckt, durch Glücksspiel könne man seine finanzielle Lage verbessern
- Vortäuscht, dass Glücksspiel finanzielle, soziale oder psychologische Probleme lösen kann
- Gleichzeitig illegales Glücksspiel bewirbt
- Kostenlose Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele oder Online-Poker anpreist
- Kindliche oder jugendliche Vorbilder darstellt
- Direkt Minderjährige zeigt oder andeutet, dass diese am Glücksspiel teilnehmen
- Elemente aus Kinder- oder Jugendsendungen enthält
Begriffsverwendung und Werbekonzepte
Ein weiterer Aspekt betrifft die Begriffe Casino und Casino-Spiele. Diese dürfen nicht verwendet werden, wenn virtuelle Automatenspiele oder Online Poker beworben werden. Sind jedoch auch Online Casinospiele im Angebot eines Anbieters, können diese Begriffe genutzt werden. Bestimmte Inhalte sind zwingend erforderlich. Der Zufallscharakter des Glücksspiels muss stets erkennbar sein.
Bezahlte Veröffentlichungen müssen als Werbung klar erkennbar und vom redaktionellen Teil deutlich unterscheidbar sein. Diese Werbevorschriften überwacht die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Glücksspielanbieter müssen der Behörde ihre Werbekonzepte sowie alle Änderungen und Ergänzungen vorlegen. Alle zwei Jahre nach Lizenzerteilung ist eine Aktualisierung des Werbekonzepts erforderlich.
Glücksspielwerbung im Internet: Erlaubtes und Verbotenes
Nicht nur Radio, Fernsehen oder Printmedien unterliegen den Bestimmungen des GlüStV. Auch für Werbung auf Webseiten, sozialen Medien oder Streaming Angeboten gibt es klare Regeln.
Schutz Minderjähriger
Das Ziel, den Schutz junger Menschen zu stärken, wird in dem Regelwerk klar betont. Internetseiten, die überwiegend von Minderjährigen oder gefährdeten Personen genutzt werden, dürfen keine Glücksspielwerbung enthalten. Ebenso gilt auch hier ein Werbeverbot zwischen 6 Uhr morgens und 21 Uhr abends. So soll die Jugend besonders vor Glücksspielwerbung geschützt werden.
Affiliate Marketing
Affiliate Marketing ist grundsätzlich zulässig. Dabei werben Partner auf ihren Websites für Angebote und erhalten eine Provision. Jede Form dieser bezahlten Zusammenarbeit muss klar gekennzeichnet sein. Beim Aufrufen der Website muss ein Hinweis sichtbar sein, damit die Informationen vollständig lesbar sind.
Redaktionelle Inhalte, die der Partner eigenverantwortlich erstellt, sind davon ausgenommen. Beispielsweise müssen unabhängig erstellte Erfahrungsberichte auf Vergleichsportalen nicht gekennzeichnet werden. Affiliate Marketing ist jedoch nur gestattet, wenn die Partner Website ausschließlich auf Angebote von Anbietern verlinkt, die eine Genehmigung gemäß dem GlüStV 2021 besitzen.
Online Werbung und ihre Inhalte
Für Internetwerbung gibt es klare Vorschriften bezüglich des Inhalts. Rich-Media-Formate wie Videos oder Animationen sind nur erlaubt, wenn sie keine psychologischen Trigger enthalten. Diese Trigger, die häufig im Marketing verwendet werden, um Emotionen bei potenziellen Kunden auszulösen, sind in der Online Glücksspielwerbung nicht gestattet.
Kostenpflichtige Veröffentlichungen müssen als Werbung klar erkennbar sein. Die Gestaltung muss sich deutlich vom redaktionellen Teil unterscheiden. Glücksspielanbieter dürfen online für ihre Produkte, Dienstleistungen und Veranstaltungen werben, solange es sich nicht um Schleichwerbung handelt.
Soziale Medien und Glücksspielwerbung
Anbieter von Online Glücksspielen dürfen neben klassischer Werbung auf Websites auch in sozialen Netzwerken werben. Dabei gelten die gleichen Bestimmungen wie für Internetseiten. Der Schutz von Minderjährigen steht auch hier im Vordergrund. Werbung muss sich auf eine erwachsene Zielgruppe beschränken.
Bei der Zusammenarbeit mit Partnern gibt es klare Einschränkungen. Während Kooperationen mit Vergleichswebseiten erlaubt sind, ist die Zusammenarbeit mit Influencern nicht gestattet. Der Glücksspielstaatsvertrag verbietet jede Form von Influencer Marketing, bei der mit bekannten Nutzern zusammengearbeitet wird. Anders sieht das zum Beispiel in Schweden aus, wo Marketing durch Influencer erlaubt ist, es aber bereits zu illegalen Werbeaktivitäten gekommen ist.
Sponsoring und Streaming als Sonderfall
Trotz strenger Vorschriften gibt es im Bereich des Sponsorings eine Grauzone. Sponsoring von Glücksspielanbietern ist für viele Sportvereine in Deutschland eine wichtige Finanzierungsquelle. Sportler tragen oft das Logo auf ihren Trikots oder es werden Banderolen mit dem Logo in der Sportstätte platziert. Das Werbeverbot zwischen 6 und 21 Uhr stellt jedoch ein Problem dar, da die meisten Sportveranstaltungen in diesem Zeitraum stattfinden.
Um finanzielle Einbußen für gesponserte Sportvereine zu vermeiden, sind Banderolen des Sponsors sowie Logos auf Trikots auch außerhalb der gesetzlichen Werbezeiten erlaubt. Auf diese Weise können Glücksspielanbieter theoretisch den ganzen Tag über bei Live-Streams von Sportveranstaltungen werben.
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Im Glücksspielstaatsvertrag sind noch viele weitere Regelungen rund um die Legalität von Glücksspielanbietern zu finden. Und wir haben zu diesem Thema eine Spezialseite auf diesem Portal erstellt. Dort beantworten wir unter anderem die Frage, welche Online Casinos legal sind und warum. Außerdem stellen wir die aktuell besten legalen Casino Seiten auf dem deutschen Markt vor und erklären, was sie auszeichnet.