GGL spricht wegen unerlaubter Werbung Geldstrafe aus
Jede Glücksspielaufsichtsbehörde hat nicht nur die Aufgabe, neue Lizenzen zu vergeben. Diese Behörden müssen auch kontrollieren, ob die lizenzierten Anbieter alle Vorschriften und Regeln einhalten. Sollte festgestellt werden, dass dies nicht der Fall ist, kann es zu einer Geldstrafe oder im schlimmsten Falle zu einem Lizenzentzug kommen. Wie die GGL bekannt gegeben hat, musste sie vor wenigen Tagen aus vorgenannten Gründen eine Geldstrafe wegen unerlaubter Werbung aussprechen.
Geldstrafe bewegt sich im fünfstelligen Bereich
Es gibt Aufsichtsbehörden, die für ihre enorm hohen Strafen bekannt sind. So vergibt die britische Aufsichtsbehörde UKGC relativ schnell Geldstrafen in Millionenhöhe, wenn zum Beispiel Glücksspielanbieter ihre eigene soziale Verantwortung gegenüber den Spielern nicht einhalten. Bei solch einer sozialen Verantwortung handelt es sich meistens darum, dass nicht überprüft wurde, ob sich ein Spieler die hohen Einsätze überhaupt leisten kann und ob er sich hierdurch verschuldet. Ebenso muss im Grunde genommen bei sehr hohen Einsätzen immer wieder überprüft werden, woher das Geld stammt, um so Geldwäsche zu verhindern.
Auf der anderen Seite gibt es Aufsichtsbehörden, die bei einem Verstoß gegen die geltenden Werbevorschriften eine Strafe aussprechen. Exakt dies ist nun in Deutschland geschehen: Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat ihren eigenen Angaben zufolge zum ersten Mal eine Geldstrafe festgesetzt. Der genaue Betrag wurde in der Pressemitteilung nicht erwähnt. Die GGL hat lediglich bekannt gegeben, dass es sich um einen fünfstelligen Betrag handelt. Somit hebt sich die Höhe der Strafe deutlich von der der UKGC und anderen Behörden ab.
Glücksspielanbieter wurde nicht genannt
Die GGL hat nicht nur die exakte Höhe der Geldstrafe nicht genannt, sondern auch den Glücksspielanbieter nicht erwähnt. Somit weiß niemand, um welches Unternehmen es sich handelt. Stattdessen wurde nur auf die Art des Verstoßes eingegangen: Das betroffene Glücksspielunternehmen soll auf mindestens einer Internetseite Werbung für sich betrieben haben. Das ist noch nicht verboten, da der neue Deutsche Glücksspielstaatsvertrag die Glücksspielwerbung detailliert vorschreibt und somit nicht komplett verbietet. Das Problem der abgemahnten Werbung liegt jedoch darin, dass auf der Internetseite auch Werbung für illegale Online-Casinos erscheint. Genau das bemängelt die GGL: Es soll nicht auf der gleichen Seite für legale und illegale Glücksspiele geworben werden. Immerhin wird ja versucht, das illegale Glücksspiel einzudämmen.
Hinzu kommt, dass sich ein Glücksspielanbieter einen schlechten Ruf erarbeitet, wenn er sich mit illegalen Unternehmen gleich stellt und auf der gleichen Seite Werbung betreibt. Abgesehen davon führe dieses Vorgehen dazu, dass die deutschen Spieler nicht mehr in der Lage sind, legales von illegalem Glücksspiel unterscheiden zu können. Aus diesem Grund erhielt der betroffene Glücksspielanbieter nicht nur die Geldstrafe, sondern zugleich die Erinnerung daran, dass es bei weiteren Verstößen zu einem Lizenzentzug kommen kann.
GGL statuiert Exempel
Die Deutsche Glücksspielbehörde hält die im Deutschen Glücksspielstaatsvertrag festgesetzten Regeln für Werbung richtig und ebenfalls für gerechtfertigt. Aus diesem Grund hat die GGL öffentlich bekannt gegeben, dass sie das Einhalten dieser Regeln strikt verfolgen und dass sie bei Verstößen sofort mit einer Geldstrafe reagieren. Sollte ein Glücksspielanbieter wiederholt gegen die Regeln verstoßen, müsse jederzeit mit einem Lizenzentzug gerechnet werden. Mit diesem konsequenten Vorgehen möchte die Behörde erreichen, dass alle Spieler legale von illegalen Angeboten unterscheiden können.
Aktuell ist die GGL noch gnädig gewesen, nachdem die Geldstrafe im fünfstelligen Bereich liegt. Eine Privatperson hat es in diesem Jahr härter getroffen, nachdem ihm eine Geldstrafe von 480.000 Euro auferlegt wurde – von einem Gericht. Jene Person hatte in den vergangenen zwei Jahren mehrmals an illegalen Glücksspielen teilgenommen und für diese auch noch über einen YouTube Kanal geworben. Natürlich besteht der Unterschied darin, dass der abgestrafte Anbieter keine illegalen Spiele anbietet. Daher bleibt es eine Überraschung, wie hoch die GGL in solch einem Fall eine Strafe aussprechen würde.
Tipps der GGL an Spieler
Die GGL gibt am Ende der Pressemitteilung allen Spielern den Tipp, dass sie sich über die offizielle Whitelist der GGL informieren können, wenn sie die lizenzierten Anbieter und deren legale Online-Casinos kennen möchten. Nach dieser Information könnten die Spieler generell alle legalen von illegalen Anbietern unterscheiden, selbst wenn auf der gleichen Internetseite geworben wird. Trotzdem ist es nicht erlaubt, dass die auf der Whitelist stehenden Unternehmen gemeinsam mit illegalen Anbietern werben.
Dahinter steht das Ziel, dass illegale Glücksspielanbieter gar nicht mehr in Erscheinung treten. Um das zu erreichen, nutzt die GGL natürlich nicht nur strafende Maßnahmen, sondern auch präventive Maßnahmen. Besonders bekannt ist das Geoblocking, mit dem sich der Inhalt von Websites auf bestimmte Regionen begrenzen lässt. Ferner arbeitet die GGL mit Zahlungsanbietern und Internetspezialisten zusammen. Mit einer Idee ist die Deutsche Glücksspielbehörde jedoch vor Gericht gescheitert: Das Blockieren von illegalen Seiten durch die Provider. Gegen diese Maßnahmen hatte das Unternehmen 1&1 geklagt und Recht bekommen.
Jeder darf Verstöße melden
Um Verstöße rechtzeitig zu erkennen und dagegen vorgehen zu können, verlässt sich die GGL keinesfalls nur auf ihre eigenen Tätigkeiten. Über die Internetseite der GGL ist es jedem möglich, einen festgestellten Verstoß zu melden. Teilweise wird solch einer von anderen Glücksspielanbietern gemeldet, teilweise von Glücksspielverbänden. Aber auch jede Privatperson darf die Möglichkeit nutzen, über die Internetseite der GGL einen Verstoß zu melden. Bevor dies geschieht, kann sich jeder erkundigen, wann ein Verstoß vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn unerlaubtes Glücksspiel im Internet erscheint oder wenn sogar Unklarheiten bezüglich einer Werbung vorliegen.
Die Behörde freut sich jedenfalls über jede Meldung und geht dieser auch gerne nach. So kann die GGL ihrer Verantwortung nachkommen und bereits bei einem noch so kleinen Verstoß reagieren. Um möglichst viele Personen dazu zu animieren, eine Meldung abzugeben, kann diese auch anonym erfolgen. Wie das funktioniert, wird auf der Internetseite ausführlich beschrieben.
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