EU-Kommission: Deutschlands Steuervorteile für Spielbanken nicht rechtskonform
Die Europäische Union ist in erster Linie auch eine Wirtschaftsgemeinschaft. Für alle Mitgliedstaaten gelten hier einheitliche Vorschriften. Dies hat Deutschland im Glücksspielsektor immer wieder zu spüren bekommen. Nun hat die Europäische Kommission erneut eine gesetzliche Regelung des Landes beanstandet und Deutschland zurück auf Anfang gesetzt.
Langwieriger Rechtsstreit
Das ist hierzulande wohlbekannt, da die Geschichte des Glücksspiels in Deutschland auch eine Geschichte von Meinungsverschiedenheiten zwischen Deutschland und der EU ist. Begonnen hatte dies mit dem Aufkommen von Online Glücksspielen, die gesetzlich nicht geregelt waren.
Seit 2008 bestand Deutschland auf seinem Glücksspielstaatsvertrag, in dem ein staatliches Monopol in den Spielbanken festgeschrieben war. Diese Regelung wurde von der Europäischen Kommission über die Jahre hinweg immer wieder beanstandet und Deutschland aufgefordert, seine Gesetze anzupassen. Auch innerhalb Deutschlands konnten sich die Bundesländer, die für das Glücksspiel zuständig sind, nicht auf eine für alle akzeptable Vorgehensweise einigen.
Sonderweg Schleswig-Holsteins
Das führte dazu, dass Schleswig-Holstein, das nördlichste Bundesland Deutschlands, ab 2010 einen eigenen Weg einschlug. Dieses Bundesland beschloss, eigene Regelungen zu erlassen und den Markt auch für ausländische Glücksspielunternehmen zu öffnen. Diese konnten eine Lizenz beantragen und ihre Dienstleistungen in diesem Bundesland anbieten.
In der Zwischenzeit eroberten Online Casinos den Markt und sind bis heute auch in Deutschland aktiv, mit Lizenzen aus anderen europäischen Ländern. Das Internet hatte alle Ländergrenzen überwunden, wodurch eine Durchsetzung lokaler Gesetze unmöglich erschien.
Wer im Internet nach dem besten Online Casino für seine Bedürfnisse suchte, wurde schnell fündig; Deutschland konnte nur tatenlos zusehen. Nur im Norden des Landes erkannte man, dass eine Abschottung nur den „grauen Markt“ fördert, und entschloss sich zu einer Liberalisierung. Hier geht es um Artikel rund um Legale Online Casinos: Ein detaillierter Blick auf die Top Anbieter.
Ende der Uneinheitlichkeit
Doch mit einem Regierungswechsel in Schleswig-Holstein wurde dieser Sonderweg beendet, was zu der paradoxen Situation führte, dass die bereits erteilten Lizenzen weiterhin gültig blieben, obwohl die neue Regierung sie ablehnte. Der 13 Jahre währende Konflikt um das Glücksspiel in Deutschland endete schlussendlich vor drei Jahren mit der Verabschiedung eines neuen deutschen Glücksspielvertrags. Dieser ist seit dem 1. Juli 2021 in Kraft und regelt das Glücksspiel bundesweit.
Der deutsche Glücksspielmarkt wurde für internationale Unternehmen geöffnet, die Regeln zum Spielerschutz wurden verschärft, und es wurden Werbebeschränkungen erlassen. Damit hat sich Deutschland an den Kurs anderer europäischer Länder angepasst und sollte seine gesetzlichen Verpflichtungen eigentlich erfüllt haben. Doch dies scheint nicht immer nicht der Fall zu sein.
In Deutschland galten und gelten noch immer spezielle Steuervorschriften für Spielbankbetreiber. Diese sind jedoch nicht mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen im europäischen Binnenmarkt vereinbar.
Steuerrückzahlungen für Unternehmen
Die Europäische Kommission hat nun ermittelt, dass diese “verbotenen Beihilfen” zurückgefordert werden müssen, und das Land aufgefordert, die entsprechenden Gesetze anzupassen. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies, dass sie die Steuern, die sie aufgrund dieser Gesetze in der Vergangenheit nicht gezahlt haben, nun rückwirkend mit Zinsen an den Staat zahlen müssen.
Diese Entscheidung kommt spät, da das Untersuchungsverfahren der Europäischen Kommission bereits im Dezember 2019 begann. Eine Beschwerde von Wettbewerbern veranlasste damals die EU-Kommission, diese Frage zu klären.
Komplizierte Ausgangslage
Die Situation ist komplex. Spielbankunternehmen unterliegen in Deutschland speziellen Steuergesetzen, die zudem je nach Bundesland variieren. Diese ersetzen die allgemeinen Steuerregelungen, die für alle anderen Unternehmen gelten. Das betrifft beispielsweise die Einkommenssteuer, die Körperschaftssteuer und die Vergnügungssteuer.
Genau das, sagt die Europäische Kommission, ist nicht zulässig. Die Sonderregelungen verschaffen den Spielbankunternehmen einen steuerlichen und somit auch wirtschaftlichen Vorteil. Denn die Steuerlast, die aus diesen speziellen Bestimmungen entsteht, ist geringer als die Steuerbelastung von anderen Unternehmen.
Nicht alle Unternehmen gleich behandelt
Die Kommission kritisiert außerdem, dass die Steuervorteile nicht automatisch gelten. Offenbar waren sie nicht für alle Jahre und nicht für alle Betreiber gültig. Diese Ungleichbehandlung muss die Bundesrepublik jetzt beheben. Daher muss zunächst ermittelt werden, wer in welchem Zeitraum welche Steuervorteile erhalten hat und wer nicht davon profitieren konnte.
Wie hoch die rückzufordernden Beträge sein werden, ist derzeit noch unklar, da Deutschland jeden einzelnen Fall sorgfältig prüfen muss. In Hamburg ist man bereits weiter. Dort wurde ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das Steuervorteile seit dem 1. Januar 2024 ausschließt.
Hohe Kosten für die Spielbankenbetreiber
Den Betreibern könnten nun hohe Kosten entstehen, da die möglicherweise erhaltenen Steuervorteile bis ins Jahr 2006 zurückverfolgt werden. Dies wirft die Frage auf, wie es in Deutschland um die Rechtssicherheit steht. Wenn Unternehmen nicht darauf vertrauen können, dass die berechneten Abgaben den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, wie sollen sie dann ihre Finanzplanung durchführen?
Die Situation wird zusätzlich dadurch erschwert, dass einige Spielbanken, die früher staatlich waren, inzwischen in privater Hand sind. Dies wirft die Frage auf, ob die neuen Eigentümer haftungsrechtliche Ansprüche geltend machen und wie diese Fälle letztlich vor Gericht ausgehen.
Die Aussage der zuständigen EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, ist jedenfalls unmissverständlich. Sie erkennt eine Wettbewerbsverzerrung und betont, dass die deutschen Steuervorschriften für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften konform sind.