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BetEnt erhält von der KSA eine Geldstrafe von drei Millionen Euro

Autor: Lars Vollmer
Veröffentlicht am: 19.12.2023

Jedes Land versucht, Geldwäsche und die sogenannte Terrorismusfinanzierung weitgehend zu verhindern. Um das zu erreichen, besitzt jedes Land eigene Gesetze, die natürlich von allen natürlichen und juristischen Personen eingehalten werden müssen. Wer sich nicht an diese Gesetze hält, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Solch eine kann sehr hoch ausfallen, wenn der Verstoß gegen das Geldwäschegesetz stark gewichtet wird. Mit einer besonders hohen Strafe müssen in der Regel Glücksspielanbieter rechnen, wie nun der bekannte Glücksspielkonzern Entain erfahren musste.

Links von einem Gerichtshammer hält eine Hand mehrere Einhundert-Euro-Scheine.

Die KSA hat erneut gegen BetEnt eine Geldstrafe festgesetzt. Diesmal handelt es sich um drei Millionen Euro, da der Glücksspielanbieter gegen das Geldwäschegesetz und gegen das Gesetz gegen Terrorismusfinanzierung verstoßen hat. (©geralt/Pixabay)

Strafe betrifft Tochtergesellschaft BetEnt

Erst vor zwei Jahren erhielt der Glücksspielkonzern BetEnt für Online-Casinos in den Niederlanden eine Lizenz. Allerdings wurde ab diesem Moment das eigene Sortiment nicht unter dem Namen BetEnt vorgestellt, sondern unter der Bezeichnung BetCity. Somit ist BetCity seit Beginn der Legalisierung der Online-Glücksspiele für die Niederlande mit an Bord. Das mag auch der Grund gewesen sein, weshalb sich ein weiterer Glücksspielanbieter für die Übernahme von BetEnt entschieden hat: Es handelt sich um Entain, der sich im Juni 2022 für die Übernahme entschieden hat. Einer Vereinbarung zufolge sollte die Übernahme mit einer enorm hohen Summe besiegelt werden. Es wurden insgesamt 550 Millionen Euro vereinbart, wobei ein Großteil dieser Summe nicht sofort fällig wurde.

Vielmehr wurden lediglich 300 Millionen Euro als sofortige Zahlung vereinbart, der andere Teil der Summe war an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diesbezüglich wurde vereinbart, dass der Rest der Summe in zwei Teilen bezahlt wird: Eine Summe wurde Anfang 2023 fällig, während der zweite Teil erst im Jahr 2024 bezahlt werden soll. In beiden Fällen hängt die Summe von der Vorjahresleistung ab, die BetEnt erbracht hat. Sobald das Sortiment von BetEnt auf der Plattform von Entain integriert wurde, sollte eine weitere Summe in Höhe von 50 Millionen Euro bezahlt werden. Ein Grund für die Übernahme lag zum Beispiel daran, dass Entain selbst eine Lizenz beantragt hatte, diese aber aufgrund fehlender Unterlagen noch nicht erhalten hatte. Sobald Entain seine eigene Lizenz hat, würde das Angebot von BetEnt jedoch eine sinnvolle Ergänzung zum eigenen Angebot darstellen.

Versäumnisse bei Geldwäschegesetz erkannt

Nachdem nun BetEnt zur Entain-Gruppe gehört, muss die angesetzte Geldstrafe auch von Entain übernommen werden. Allerdings betrifft es in der Tat nur Vergehen, die von der Marke BetCity begangen wurden. Hierzu zählen in erster Linie Verstöße bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. So soll es bereits im letzten Jahr zu Meldungen von Spielern gekommen sein, da es möglich war, in einer sehr kurzen Zeit eine sehr hohe Summe zu verspielen. Einem Spieler war es möglich, innerhalb eines Monats eine Summe in Höhe von 110.000 Euro zu verspielen. Andere Kunden haben zwar „nur“ 85.000 oder 25.000 Euro verspielt, und zwar teilweise innerhalb von sechs Monaten. Trotzdem wären die Betreiber von BetCity verpflichtet gewesen, die Herkunft der dahinter stehenden Einzahlungen zu überprüfen. Nachdem dies jedoch nicht durchgeführt wurde, spricht die niederländische Glücksspielaufsichtsbehörde in diesem Zusammenhang von einer Verletzung der Geldwäschegesetze.

Aus diesem Grund setzt die KSA auch immer relativ hohe Summen als Geldstrafe fest, wenn Verstöße festgestellt wurden. Allerdings ist die im aktuellen Fall festgesetzte Summe als ungewöhnlich hoch zu betrachten. Das deutet darauf hin, dass die festgestellten Verstöße enorm gewesen sein müssen. Medienberichten zufolge hatte die KSA bereits im letzten Jahr versucht, den Betreibern von BetCity Maßnahmen aufzuerlegen, um die vorhandenen Probleme beenden zu können. Zugleich gab die KSA zu verstehen, dass sie weiterhin BetCity beobachten wird. Beides führte nicht zum gewünschten Erfolg, wie die neuen Umfragen der Spieler verrieten. Stattdessen hat sich ein weiteres Problem herauskristallisiert: Bei BetCity festgestellte Probleme und ungewöhnliche Fälle wurden nicht immer an die KSA gemeldet. Darüber hinaus wurde generell zu spät der Kontakt zu den betroffenen Spielern aufgenommen. Aufgrund dieser zusätzlichen Problematik und der Nichtbeachtung der Anweisungen der KSA wurde die Geldstrafe auf drei Millionen Euro angesetzt.

Dieser Zeitraum ist von den Verstößen betroffen

Obwohl sich Entain bereits letztes Jahr im Juni zur Übernahme von BetEnt entschieden hatte, wurde die Übernahme erst Anfang dieses Jahres vollzogen. Deshalb hat die KSA auch ordnungshalber festgestellt, dass Entain keine Schuld an den festgestellten Verstößen trifft. Immerhin fanden die Verstöße im Zeitraum von Dezember 2022 bis Februar 2023 statt. Lediglich für den Januar dieses Jahres könnte Entain eine Schuld zugesprochen werden. Hinzu kommt, dass Entain ab Bekanntwerden der Verstöße versprochen hat, mit der KSA zusammenzuarbeiten und dabei mitzuhelfen, dass die vorhandenen Verstöße behoben werden. Das läge auch daran, dass Entain stets versuchen würde, ein sehr hohes Maß an Spielersicherheit zu bieten.

Allerdings waren die soeben beschriebenen Verstöße nicht die einzigen Probleme, die bei BetEnt festgestellt wurden. Weitere Verstöße gegen bestehende Richtlinien und Gesetze führten dazu, dass die KSA bereits vor wenigen Wochen gegenüber BetEnt eine Strafe festsetzte.

Strafe wegen Verstoß gegen Werbevorschriften

Die vor wenigen Wochen ausgesprochene Strafe bezieht sich auf Verstöße gegen Werbevorschriften. Das fand die KSA heraus, nachdem sie an mehrere Glücksspielunternehmen Fragebögen versandte, die von diesen ausgefüllt werden mussten. Hierbei wurde abgefragt, ob aktive und ob nichtaktive Spieler Werbung für Boni erhielten. Zudem mussten die Unternehmen angeben, auf welchem Weg die Werbung an die Spieler geschickt wurde. Infrage kommen hier grundsätzlich E-Mails und eigene Apps. Das Ausfüllen der Unterlagen hat klar zu verstehen gegeben, dass BetEnt gegen die in den Niederlanden gültigen Werbevorschriften verstoßen hat. Grundsätzlich lag das Problem darin, dass die besagte Werbung an jüngere Personen zwischen 18 und 24 Jahren gesandt wurde. Eben diese Personengruppe wird auch in den Niederlanden als bedenklich eingestuft, eine Spielsucht zu entwickeln. Deshalb sollte an diese Personengruppe keine ungezielte Werbung gesandt werden. Laut BetEnt fand jedoch keine ungezielte Werbung statt, weshalb der Glücksspielanbieter gegen die festgesetzte Strafe Einspruch erhob. Ein Ergebnis hiervon wurde noch nicht bekannt gegeben.