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Betrug durch falsch gelieferte Ware: Verbraucherzentrale schlägt Alarm

Immer mehr Verbraucher berichten von Fällen, in denen sie nach einem Online-Kauf nicht die bestellte Ware erhalten. Besonders häufig betroffen sind Bestellungen hochpreisiger Elektronikprodukte. Statt eines Smartphones oder Tablets befinden sich im Paket oft wertlose Gegenstände. Die Verbraucherzentrale warnt vor der Betrugsmasche und gibt Hinweise, wie sich Betroffene verhalten sollten.

Auf dem Boden liegendes Handy, auf dem ein offenes Paket steht - Erstellt mit AI durch Betrugstest Prompt.

Wer bei Amazon und Co. etwas bestellt, sollte die Augen offenhalten. Die Verbraucherzentrale berichtet von steigenden Fällen von Betrug mit falschen Waren.

  • Betroffen sind vor allem Käufer teurer Elektronikgeräte. Anstelle ihrer Waren erhalten sie wertlose Produkte.
  • An den Verpackungen sind die Falschlieferungen meist nicht zu erkennen.
  • Die Verbraucherzentrale rät, das Auspacken zu dokumentieren und im Fall der Fälle Strafanzeige zu erstatten.

Hinweise von Betroffenen

Kunden schildern laut der Verbraucherzentrale wiederholt ähnliche Vorfälle. Nach dem Kauf eines teuren Geräts erhalten sie stattdessen Alltagsgegenstände wie ein Gurkenglas, eine Packung Buntstifte oder Katzenshampoo.

Der Händler verlangt in solchen Fällen meist die Retoure der vermeintlichen Ware, bevor eine Rückerstattung oder Ersatzlieferung erfolgt. Da die korrekte Bestellung nie angekommen ist, wird dies für Kunden zum Problem.

Wie verbreitet ist das Problem?

Seit 2022 häufen sich Beschwerden über diese Betrugsmasche mit falschen Warenlieferungen. Betroffene melden diese Vorfälle insbesondere im Zusammenhang mit Bestellungen über bekannte Online-Marktplätze, wobei vor allem die Lieferungen von Amazon betroffen sind.

Auffällig ist, dass die gelieferten Pakete häufig äußerlich unbeschädigt und originalverpackt wirken. Dadurch lässt sich nicht genau feststellen, in welchem Abschnitt der Lieferkette die Ware vertauscht wurde.

Das Auspacken dokumentieren

Die Verbraucherzentrale rät dazu, das Öffnen der Pakete zu filmen. Dies dient als Nachweis, falls eine Fehllieferung vorliegt. Idealerweise sollte dies in Anwesenheit einer weiteren Person geschehen. Eine Videoaufnahme kann helfen, eine Rückerstattung durchzusetzen.

Gefahrenhinweise auf Paketen beachten

Elektronikprodukte enthalten oft Lithium-Ionen-Batterien. Diese sind mit einem speziellen Warnetikett auf der Verpackung gekennzeichnet. Fehlt ein solcher Hinweis auf einem Paket, das eigentlich ein Gerät mit einer solchen Batterie enthalten müsste, könnte dies ein Hinweis auf eine Falschlieferung sein. Kunden sollten in solchen Fällen besonders aufmerksam sein.

Händler verweist auf angeblich korrekt gelieferte Ware

Ohne Beweise gestaltet sich die Rückforderung schwierig. Händler berufen sich häufig darauf, dass die Ware korrekt verschickt wurde. In solchen Fällen wird von Kunden erwartet, die angeblich gelieferte Ware zurückzusenden. Da jedoch etwas völlig anderes ankam, entsteht eine rechtliche Grauzone.

Die Verbraucherzentrale rät, sich in solchen Fällen zur Wehr zu setzen. Dies würde die Wahrscheinlichkeit einer Rückzahlung erhöhen.

Was tun, wenn ich falsche Ware bekomme?

Wenn sich im Paket nicht das bestellte Produkt befindet, rät die Verbraucherzentrale dazu, folgende Schritte zu unternehmen:

  • Dokumentation anfertigen: Die Lieferung sollte sofort überprüft werden. Ein Video des Auspackens dient als Beweis. Nahaufnahmen des Pakets, des Versandlabels und des falschen Inhalts sind ebenfalls hilfreich – ebenso wie Zeugen, die beim Auspacken dabei sind.
  • Beim Händler reklamieren: Die Falschlieferung muss sofort gemeldet werden. Das Reklamationsschreiben sollte sachlich und mit Beweismaterial ergänzt sein. Erfolgt keine Antwort, dann nachhaken.
  • Den Paketschein aufbewahren: Falls das Gewicht auf dem Etikett vermerkt ist, kann dies helfen, Unstimmigkeiten nachzuweisen.
  • Zahlung zurückfordern: Falls per Kreditkarte oder PayPal bezahlt wurde, kann eine Rückbuchung geprüft werden. Dies kann jedoch zu Einschränkungen beim Konto führen.
  • Rechtlichen Rat einholen: Ein Anwalt kann beraten, wie Betroffene weiter vorgehen können.
  • Strafanzeige erstatten: Falls der Händler nicht reagiert oder Betrug vermutet wird, kann eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Dies ist in vielen Bundesländern auch online möglich.

Die Verbraucherzentrale bietet Betroffenen eine Beratung an. Nicht nur für diese, sondern auch Opfern unterschiedlichster Betrugsmaschen. Dort gibt es Rat von Fachleuten über das weitere Vorgehen.

Wer ist verantwortlich?

Es ist unklar, an welcher Stelle in der Lieferkette die betrügerischen Austauschaktionen erfolgen. Online-Händler betonen, dass sie Maßnahmen zur Vermeidung solcher Vorfälle ergriffen haben. Dennoch bleiben Kunden im Streitfall oft auf sich allein gestellt.

Betrug durch falsch gelieferte Ware stellt ein ernstzunehmendes Problem dar. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Pakete genau zu prüfen, Beweise zu sichern und rechtzeitig zu reklamieren. Kunden sollten sich nicht einschüchtern lassen, sondern ihre Rechte durchsetzen.

Denise Schlüter
In meiner täglichen Arbeit habe ich ein einziges Ziel: zu verhindern, dass Leser in Online-Betrügereien oder Betrügereien verfallen.
Geschrieben von: Denise Schlüter